Familienstüble
vertreten durch
Lisa Pott
Nordhaldenstraße 38
71384 Weinstadt
info@familienstueble.de
– nachfolgend „Beraterin“ genannt –
Präambel
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Beratungsangebote keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische Therapien sind, auch nicht im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Die Beraterin kann keine Heilversprechen oder Erfolge garantieren. Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Der Erfolg ist stets von der Umsetzung durch die Auftraggeber und weiteren, nicht immer beeinflussbaren, Faktoren abhängig. Eine wertschätzende Grundhaltung und ein respektvoller Umgang miteinander sind Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Beraterin.
Bei Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes erklärt die Auftraggeber*in, dass das Kind, um das es geht, regelmäßig vom Kinderarzt untersucht wird. Alle U-Untersuchungen wurden und werden nach Plan durchgeführt und es liegen keine organischen Beschwerden vor. Jeder Krankheitsverdacht wurde ärztlich ausgeschlossen oder behandelt.
Coaching oder Beratung ersetzen keine Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten! Sollte es medizinische Bedenken geben, müssen diese durch entsprechende fachkundige Ansprechpartner (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, psychotherapeutische Psychologen und Psychologinnen, Psychiater und Psychiaterinnen usw.) abgeklärt werden. Sollte bei den Eltern oder engen Verwandten/Bezugspersonen des Kindes ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegen und / oder aktuell eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden, sollte den Auftraggeber die Beraterin unbedingt vor dem nächsten Termin darüber informieren.
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erarbeitung, Aufbereitung und Erteilung von entscheidungsrelevanten Informationen (Rat und Auskünfte) jeglicher Art, durch die Beraterin an den Auftraggeber ist.
2. Vertragsgegenstand und Zielsetzung
Die Beraterin führt mit der Auftraggeber*in eine Beratung oder Begleitung durch, die unter anderem folgende Themen beinhalten kann:
- ganzheitliche und bedürfnisorientierte Schlafberatung in Bezug auf das Schlafverhalten des Kindes / der Kinder der Auftraggeber*in;
- ganzheitliche und bedürfnisorientierte Stillberatung in Bezug auf die Still- und / oder Abstillsituation der Auftraggeber*in sowie Stillvorbereitung;
- Ganzheitliche und bedürfnisorientierte Beikostberatung in Bezug auf das Kind / die Kinder der Auftraggeber*in
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Die Beraterin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen.
Zu Beginn des Prozesses werden die Ziele der Auftraggeber*in mit der Beraterin abgesprochen und festgehalten.
Die Beraterin führt mit der Auftraggeber*in einen Workshop durch, der unter anderem folgende Themen beinhalten kann:
- Stillvorbereitung
- Beikost
- Baby- und Kleinkindschlaf
- Picky Eating
- Abstillen
Der Workshop beinhaltet vorher bekannt gegebene Themen und dient zur Information, nicht zur Bearbeitung persönlicher Prozesse oder Ziele.
3. Ort und Zeit der Beratertätigkeit
Die Beratung findet in Form von persönlichen oder telefonischen Gesprächen oder online per Videotelefonie (z.B. Skype, Zoom, etc.) statt. Beratungstermine werden zwischen den Parteien individuell vorab vereinbart.
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Wohnort der Beraterin.
Workshops und Kurse können sowohl online (via Zoom) oder in Präsenz an einem vorher bekannt gegebenen Termin stattfinden,
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber*in unterliegt zu jeder Zeit die volle Verantwortung und Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch der Beratung und der Umsetzung der Impulse. Für den Ablauf der Sitzungen oder sonstigen Maßnahmen bedarf es immer der Zustimmung der Auftraggeber*in.
Die Auftraggeber*in ist selbst und in vollem Maße für eine gesunde und geeignete Umgebung verantwortlich.
5. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit. Da es sich um eine beratende Tätigkeit handelt und die Umsetzung der Auftraggeber obliegt, wird keine Erfolgsgarantie ausgesprochen.
Die Beratung erfolgt auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Zu Beginn des Prozesses werden die Ziele der Auftraggeber*in mit der Beraterin abgesprochen und festgehalten.
Die Beraterin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen. Die Beratung wird mit größter Sorgfalt und stets auf die individuellen Bedürfnisse und Situation bezogen durchgeführt.
6. Leistungsänderungen
Die Stornierung oder Umbuchung ist bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach ist ein Pauschalbetrag von 30 € fällig, da in der kurzen Zeit keine Möglichkeit besteht, diesen Termin mit einer anderen Auftraggeber*in zu ersetzen.
7. Verschwiegenheit/Datenschutz
Die Beraterin verpflichtet sich zeitlich unbegrenzt, also auch über die Beendigung des Beratungsverhältnisses hinaus, über alle ihr zur Kenntnis gestellten persönlichen Informationen und Angelegenheiten, Stillschweigen zu wahren.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher (z.B. per Email oder Post) Einwilligung der Auftraggeber*in erfolgen. Gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten, zum Beispiel steuerlicher Natur, sind von der Verschwiegenheitsverpflichtung ausgenommen.
Der Auftraggeber gestattet der Beraterin die Daten der Sitzungen anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Fachbücher) zu verwenden.
8. Honorar/Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Beraterin rechnet die erbrachten Leistungen zu Beginn des Beratungsprozesses, spätestens jedoch nach zwei Monaten ab.
Angefallene Fahrtkosten der Beraterin werden mit EUR 0,90,– (neunzig) pro Kilometer Fahrstrecke ab der o.g. Anschrift der Beraterin berechnet.
Ratenzahlung ist in individuell vereinbarten Fällen und nur nach Rücksprache sowie Unterschrift beider Parteien möglich.
Bei nicht erfolgter Zahlung behält sich die Beraterin das Recht vor, die Beratung zu unterbrechen. Die Auftraggeber*in hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz.
9. Beginn und Beendigung des Beratervertrages
Der Beratervertrag beginnt mit Zusendung der Arbeitsunterlagen per E-Mail als PDF (dazu zählen: Rechnung und/oder Fragebogen oder Informationsmaterial). Nachdem die allgemeinen Beraterbestimmungen akzeptiert wurden, findet die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins statt.
Tritt die Autraggeber*in nach Zusendung der Informationsmaterialien, Fragebögen, der Rechnung etc., jedoch vor einem ersten persönlichen Beratungstermin vom Beratervertrag zurück, so ist für das Informationsmaterial, den Fragebogen, Arbeitszeit und die Bearbeitung eine Pauschale in Höhe von EUR 50,– (fünfzig) zu entrichten.
Der Beratervertrag endet automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum. In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Handhabung.
Der Beratervertrag ist von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündbar. Die Kündigung dieses Beratervertrages kann formlos erfolgen, bedarf jedoch einer schriftlichen Zurkenntnisnahme der jeweils anderen Partei, z.B. per Email.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinaus zuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
11. Termine, Dauer der Beratung und Stornierung
Die Beraterin bietet neben individuellen Einzelberatungen auch Beratungspakete an. Die übliche Dauer einer Beratung beträgt ca. 90 Minuten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Termine werden nach Bedarf per E-Mail , über das Website-Kontaktformular oder das Website Terminbuchungs- Tool vereinbart.
Die Auftraggeber*in hat das Recht, vereinbarte Termine bis 48 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Termine, die nach Ablauf dieser Frist seitens des Auftraggeber*in abgesagt werden, wird ein Pauschalbetrag von 30 € in Rechnung gestellt.
12. Haftungsbegrenzung
Die Beraterin haftet ausschließlich für Schäden, die sie zu vertreten hat nur bei grober oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit, die auf Vertrags- oder Pflichtverletzung beruht.
Die Haftung der Beraterin ist auf die Höhe des Beratungshonorars, wenn dies gesetzlich nicht möglich ist, auf den Höchstbetrag von EUR 2.500,– (zweitausendfünfhundert) für den einzelnen Schadensfall beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise eine Haftung gegenüber einer anderen Person als der Auftraggeber begründet sein sollte.
13. Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Beraterin dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sie sind außerdem nur wirksam, wenn sie wechselseitig bestätigt werden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der Beraterin, sofern der Auftrag von einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Beratungsbedingungen hiervon nicht berührt. Der Vertrag bzw. die Allgemeinen Beratungsbedingungen bleiben im Übrigen wirksam und es wird eine dem gemeinsamen Ziel dieser Regelung entsprechende Neuregelung getroffen.
Ist eine gemeinsame Übereinkunft nicht möglich, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke
Weinstadt. Stand der ABB: Februar 2024